Vom 1. 5. eines Jahres bis zum 31. 10. können wir Ihnen unsere Zimmer am Wochenende nur bei mindestens 2 Übernachtungen vermieten
Haustiere auf Anfrage - 8,00 Euro/Nacht

Kinder bis 6 Jahre im Bett der Eltern frei
Dreibett und Vierbettzimmer auf Anfrage

Anreise ist möglich von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr, sowie von 17.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten ist die Rezeption möglicherweise nicht besetzt und Sie müssen mit Wartezeiten rechnen. Sollten Sie die Zimmer erst nach 19.00 Uhr belegen, bitten wir um eine kurze Benachrichtigung.

Mit einer Buchung in unserem Haus gelten folgende Stornierungsbedingungen als vereinbart:

Bei Absage 2 oder 3Tage vor Anreise berechnen wir 50 % der Übernachtungskosten
Bei Absage 1 Tag vor Anreise, bzw. Nichtanreise 80 % der Übernachtungskosten

Unsere Gemeinde/Stadt Oestrich-Winkel ist staatlich anerkannter Tourismusort.
Sie wird gemäß § 13 des Kommunalen Abgabengesetzes in Hessen voraussichtlich ab 1.7.2021 einen Tourismusbeitrag in Höhe von 2 Euro / Übernachtung bei Reisen aus privatem Anlass erheben. Die Einnahmen aus diesem Beitrag fließen ausschließlich touristischen Projekten zu, damit wir Ihren Aufenthalt in der Region noch attraktiver gestalten können.
Erhebungsgebiet ist das Gebiet der Stadt Oestrich-Winkel.
Für die Benutzung von Einrichtungen und für die Teilnahme an Veranstaltungen, die besondere zusätzliche Aufwendungen erfordern, kann neben dem Tourismusbeitrag ein besonderes Eintrittsgeld erhoben werden.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt im Rheingau! Die stetige Verbesserung unseres touristischen Angebotes liegt uns sehr am Herzen.
Gerne senden Sie Ihre Anregungen an info@rheingau.com.
Vielen Dank!